AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAMPA VT GmbH Bonn

  1. Geltung unserer AGB: Unsere AGB gelten für alle unsere für Sie zu erbringenden Leistungen und Verpflichtungen Ihnen gegenüber. Etwaige Abweichungen in von Ihnen verwendeten AGB gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
  2. Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie ein von uns übermitteltes Angebot ohne Änderung schriftlich annehmen oder wenn eine von Ihnen (fern-)mündlich oder schriftlich getätigte Bestellung von uns ausgeführt oder schriftlich angenommen wird.
  3. Leistungsumfang, Vergütung: Der Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus unserem Angebot oder unserer schriftlichen Bestätigung Ihrer Bestellung oder aus der nach Ausführung der bestellten Leistungen übermittelten Leistungsaufstellung, die auch in der Rechnung erfolgen kann. Nachträglich bestellte und von uns zusätzlich erbrachte Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Für Leistungen, für die keine konkrete Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Ergänzend gelten §§ 632 und 632 a BGB. Unseren pauschalen Tagessätzen liegt eine Leistungsdauer von 10 Stunden einschließlich einer Pausenzeit von 1 Stunde zugrunde. Zusätzliche Stunden werden jeweils mit 10 % des Tagessatzes zuzüglich der gesetzlichen Zuschläge berechnet.
  4. Weisungsbefugnis, Einsatz von Erfüllungsgehilfen: Die von uns zur Leistungserbringung eingesetzten Personen werden innerhalb des mit uns vereinbarten Leistungsgegenstandes tätig und unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Bestellers. Wir sind berechtigt, für die Erbringung unserer Leistungen Erfüllungsgehilfen, insbesondere Subunternehmer einzusetzen.
  5. Catering, Reise-und Übernachtungskosten: Erbringen wir Leistungen für Sie mit einer Dauer von mehr als 5 Stunden außerhalb unseres Betriebes, so sind Sie verpflichtet, für jedes Mitglied des für Sie eingesetzten Teams das Catering zu übernehmen. Dieses umfasst bei einer maximalen Leistungsdauer von unter 10 Stunden eine warme Mahlzeit und Kaffee, Tee und Softdrinks nach Bedarf, bei einer maximalen Leistungsdauer von über 10 Stunden eine warme Mahlzeit, belegte Brötchen und ganztägig Kaffee, Tee und Softdrinks. Wird kein Catering zur Verfügung gestellt, so werden Ihnen die jeweils üblichen Verpflegungspauschalen berechnet. Liegt der Leistungsort mehr als 50 Minuten Fahrtzeit von unserem Betrieb entfernt, so sind Sie verpflichtet, für jedes Mitglied des für Sie eingesetzten Teams pro Arbeitstag ein Einzelzimmer mit Frühstück in einem Mittelklassehotel (mindestens 3 Sterne) zu buchen und die Reisekosten zu übernehmen (bei Anreise mit Pkw 0,30 €/km, bei Anreise mit der Bahn Tickets 2. Klasse mit Sitzplatzreservierung und Zubringerkosten mit Taxi, bei Anreise mit Flugzeug Tickets der Economy Class mit Zubringerkosten zum Flughafen mit Taxi oder Bahn). Haben wir Reise-und Übernachtungskosten verauslagt, sind Sie verpflichtet, diese auf Nachweis unverzüglich zu erstatten.
  6. Stornierung: Einen mit uns geschlossenen Vertrag, der sich auf die Planung und/oder die Durchführung einer vom Veranstalter nach Vertragsschluss abgesagten Veranstaltung bezieht, können Sie stornieren. Bei Stornierung bis 61 Tage vor dem Datum der Veranstaltung entfallen 100 %, bei Stornierung bis 45 Tage vorher 75 %, bei Stornierung bis 31 Tage vorher 50 % und bei Stornierung bis 14 Tage vorher 0 % der vereinbarten Personalkosten für die von uns auf der Veranstaltung zu erbringenden Leistungen. Sämtliche angefallenen Kosten für die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Vorbereitung der Veranstaltung, insbesondere für Planung und Konzeption, bleiben auch im Falle einer Stornierung in vollem Umfang vergütungspflichtig.
  7. Mitwirkungspflichten: Für die ordnungsgemäße Erbringung unserer Leistungen benötigen wir Ihre Mitwirkung. Sie sind deshalb verpflichtet, uns rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die wir benötigen, um unsere Leistungen fachgerecht zu planen und zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Sind im Rahmen des Projekts verschiedene Unternehmen tätig, so übernehmen Sie oder eine von Ihnen beauftragte und uns namhaft zu machende fachlich geeignete Person die Koordination, es sei denn, die Übernahme dieser Leistung durch uns wäre mit uns ausdrücklich schriftlich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart. Stellen Sie oder auf Ihre Veranlassung Dritte Personal zur Planung und Durchführung einer Veranstaltung zur Verfügung, übernehmen wir für dieses Personal weder Aufsichts- noch Arbeitgeberpflichten, es sei denn, dies wäre mit uns ausdrücklich schriftlich und gegen gesonderte Vergütung vertraglich vereinbart. Sie werden uns über etwaige Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Beginn unserer Leistungen rechtzeitig informieren und Ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz auch gegenüber unserem für Sie eingesetzten Team nachkommen. Soweit öffentlich-rechtliche Genehmigungen/Konzessionen erforderlich werden, werden Sie diese selbst erwirken. Beruht deren Notwendigkeit ausschließlich auf in unseren Leistungsbereich fallenden technischen Gegebenheiten, werden wir Sie darüber informieren. Der Abschluss von Versicherungen im üblichen Umfang fällt in Ihren Verantwortungsbereich. Sie werden dafür Sorge tragen, dass Ihnen oder von Ihnen beauftragten Dritten im Rahmen des Vertrages mietweise überlassene Werkzeuge und Geräte nur von hinreichend fachkundigem Personal und mit der nötigen Sorgfalt eingesetzt und bedient werden. Sie stellen sicher, dass uns von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung von Dritten für die Durchführung eines Projekts oder einer Veranstaltung zur Verfügung gestelltes Material sich in einem im Sinne der jeweils geltenden technischen Vorschriften sicheren, gebrauchsfähigen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Zustand befindet.
  8. Zahlungsbedingungen: Unsere Leistungen werden gegen Vorkasse erbracht, es sei denn, etwas anderes wird schriftlich vereinbart. Rechnungsbeträge werden spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt tritt Verzug auch ohne Mahnung ein, und wir sind berechtigt, Verzugszinsen und Kosten gemäß § 288 BGB zu berechnen.
  9. Haftung: Ansprüche gegen uns auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer uns oder unseren Erfüllungsgehilfen unterlaufenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Haftungseinschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen haben. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Für die gesamte Vertragsbeziehung mit Ihnen und alle etwaigen aus ihr unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder Sie im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, wird für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung Bonn als Gerichtsstand vereinbart.
  11. Schlussbestimmungen: Sollten eine oder mehrere der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Sofern die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung nicht auf gesetzliche Regelungen zurückgeht, die dem Schutz einer Vertragspartei dienen, wird die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine wirksame ersetzt, eine fehlende so eingefügt, dass dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien und dem Sinn des Vertrages weitestgehend entsprochen wird. Änderungen und/oder Ergänzungen eines von uns schriftlich geschlossenen Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen sollen zu Beweiszwecken schriftlich getroffen werden.

 

Stand: August 2020